Bundesregierung - Gute Nachrichten in Sachen Pflege: Zu Unterhaltszahlungen für pflegebedürftige Eltern wird künftig nur noch herangezogen, wer mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. In allen anderen Fällen übernimmt ab
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![Pflegekosten bei Eltern: Kein Ausgleich unter Geschwistern, wenn nur einer zahlt - Sparten - Versicherungsbote.de Pflegekosten bei Eltern: Kein Ausgleich unter Geschwistern, wenn nur einer zahlt - Sparten - Versicherungsbote.de](https://www.versicherungsbote.de/content.4896165.images.pbwen.ricardo-tunnissen.jpg)